Unterstützung Afghanischer Juristinnen
Situation Afghanischer Juristinnen und ihrer Familien nach Abzug der internationalen Truppen und Machtübernahme der Taliban
Nach der Machtübernahme der Taliban im August 2021 ist der systematische Abbau von Frauenrechten und rechtsstaatlicher Strukturen die erschreckende Realität in Afghanistan. Ehemalige Richterinnen, Staatsanwältinnen und Anwältinnen sind in akuter Lebensgefahr. Sie haben in ihren jeweiligen Berufen als Frauen Machtpositionen ausgeübt, was dem Weltbild der Taliban widerspricht, sie werden also als Frauen verfolgt. Gleichzeitig besteht nach der Öffnung der Gefängnisse die Gefahr von Racheakten, die Frauen sind deshalb wegen ihrer früheren beruflichen Tätigkeit doppelt gefährdet. Es wurden nach Informationen der Internationalen Richterinnenvereinigung bereits Kopfgelder auf sie ausgesetzt. Die Juristinnen stehen vor der aktuellen Situation, dass sie ihren Beruf verloren haben, massiv bedroht werden, sich deshalb mit ihren Familien verstecken und aus dem Land fliehen müssen.
Politischer Handlungsbedarf
Der Deutsche Juristinnenbund e.V. setzt sich gemeinsam mit der Internationalen Richterinnenvereinigung, der Deutsch-Afghanische FreundschaftsGesellschaft e.V. Baaham und weiteren Organisationen für die humanitäre Aufnahme der betroffenen Frauen und ihrer Familien in Deutschland ein. Wir fordern die Anerkennung und Aufnahme aller betroffenen Kolleginnen als besonders gefährdete Personen, unabhängig von vorherigen Bezügen zu Deutschland (die viele der Kolleginnen durch Kooperationen allerdings aufweisen). Sofortiges Handeln der Bundesregierung ist eine humanitäre Notwendigkeit und ein Beitrag zur Zukunft Afghanistans.
Projekt der Deutsch-Afghanischen FreundschaftsGesellschaft e.V Baaham in Kooperation mit dem Deutschen Juristinnenbund e.V.
Das Projekt ist zunächst auf zwei Jahre angelegt (ab Januar 2022). Unterstützt werden können Frauen, die in Afghanistan als Richterin, Staatsanwältin oder Anwältin vor der Machtübernahme der Taliban tätig waren.
Das Projekt enthält folgende Leistungen, für die zweckgebundene Spenden mit dem Betreff Projekt afghanische Juristinnen getätigt werden können:
- Übernahme der Reisekosten für afghanische Juristinnen und ihre mitreisenden Familienangehörigen auf dem Weg nach Deutschland aus Drittstaaten außerhalb Afghanistans;
- Unterstützung bei Rechtsberatung für afghanische Juristinnen und ihre mitreisenden Familienangehörigen auf dem Weg nach Deutschland aus Drittstaaten außerhalb Afghanistans in Sachen Visa- und Aufenthaltsrecht und falls notwendig für länderübergreifende Umverteilung in ein anderes Bundesland;
- Ausstattung mit Notebooks und anderen zur Teilnahme an Fortbildungen erforderlichen technischen Mitteln;
- Mentoring, insbesondere:
- Beratung und Unterstützung nach Ankunft in Deutschland
- Berufsorientierung
Die Deutsch-Afghanische FreundschaftsGesellschaft e.V. Baaham erstattet die Kosten für die vorstehend genannten Leistungen aus den für den Spendenzweck eingenommenen Geldbeträgen. Sie ist berechtigt, mit der Zuwendungsempfängerin eine Vereinbarung über die Art der Verwendung der Zuwendung und den hieraus entstehenden gegenseitigen Rechte und Pflichten zu schließen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Der Umfang der möglichen Leistungen ist von den eingenommenen Spenden abhängig.
Spendenkonto
Deutsch-Afghanische FreundschaftsGesellschaft e.V Baaham
IBAN: DE71 1001 0010 0787 1911 34
BIC: PBNKDEFF
Kontonummer: 787 191 134
Bankleitzahl: 100 100 10
Verwendungszweck: Unterstützung Afghanischer Juristinnen

